Qualitätswein Internationale Bezeichnung für Weine einer höheren
Güteklasse, die bestimmten gesetzlichen Mindestanforderungen ent-
sprechen. Deutschland: Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete
(Q.b.A.) sind gehaltvolle, gebietstypische Weine für den täglichen
Genuss. Ein solcher Wein muss aus geeigneten, in einer Liste erfas-
sten Rebsorten stammen. Der Wein muss in Aussehen, Geruch und
Geschmack frei von Fehlern und für die angegebene Herkunft und
Rebsorte typisch sein.
Qualitätswein
mit Prädikat
Höchste Qualitätsstufe bei deuschen
Weinen. Die gesetzlichen Anforderungen sind entsprechend höher
als bei den Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete. Prädikats-
weine müssen aus einem einzigen Bereich innerhalb eines der 13
bestimmten Anbaugebiete stammen. Die Anreicherung des Mmostes
mit Zucker ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Mmindestmostgewichte
sind je nach Weinbaugebiet, Weinart (Rot- oder Weißwein) und
Rebsorte (früh- oder spätreif) verschieden. Sechs Prädikate sind
zugelassen: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein,
Trockenbeerenauslese.

 
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